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Kantonale Volksinitiative:
«Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich!»
im Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht am Freitag, 28. November 2008
Die unterzeichnenden, im Kanton Zürich wohnhaften
Stimmberechtigten stellen gestützt auf Art. 23ff. der
Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 sowie das Gesetz über die
politischen Rechte (GPR) und die zugehörige Verordnung (VPR) in
der Form der allgemeinen Anregung folgendes Begehren:
Der Kanton Zürich erlässt
rechtliche Bestimmungen, welche jegliche Beihilfe zum Selbstmord an
Personen ohne mindestens einjährigen Wohnsitz im Kanton
Zürich (Sterbetourismus) nicht gestatten und unter Strafe stellen.
Begründung:
Der Kanton Zürich als Ort des
Todes? Wir sagen Nein zur Beihilfe zum Selbstmord als
«Dienstleistung» für sterbewillige Ausländer
Unser Kanton erleidet durch den Sterbetourismus im In- und Ausland
einen erheblichen Imageschaden, denn der Sterbetourismus
unterläuft zum Beispiel die Gesetze unserer Nachbarstaaten, in
denen Suizidhilfe verboten ist. Mit dieser Initiative werden klare
Grenzen gezogen.
Breite Ablehnung des Sterbetourismus
Im Kanton Zürich wird beinahe jeden Tag einem Menschen zur Selbsttötung
verholfen – teilweise auf unwürdigste Art und Weise. Wenn Sterbewillige
auf einem Parkplatz mit
Helium vergast werden, ist das
die moralische Kapitulation der organisierten Suizidhilfe. Die Bevölkerung
reagiert auf solche Ereignisse zu Recht mit Abscheu und Ablehnung!
Sehr grosse Missbrauchsgefahr
Das schnelle Sterben mit einer Suizidhilfeorganisation kann sich
besonders bei Jugendlichen, psychisch Kranken mit verminderter Urteilsfähigkeit
oder schwerkranken Menschen fatal auswirken. Der Sterbetourismus
verstösst gegen fast alle
Sorgfaltskriterien der Nationalen Ethikkommission
(NEK).
Der Suizidhelfer wird bezahlt – der Staat trägt die Kosten
Der Sterbewillige bezahlt der Organisation in der Regel viele tausend
Franken für ihre sogenannte «Dienstleistung». Die
Folgekosten für Justiz und Rechtsmedizin – pro Sterbefall
sind das zwischen 3’000 und 5’000 Franken – tragen
aber wir Steuerzahler.
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