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Kantonale Volksinitiative: «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich!»

im Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht am Freitag, 28. November 2008

Die unterzeichnenden, im Kanton Zürich wohnhaften Stimmberechtigten stellen gestützt auf Art. 23ff. der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 sowie das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) und die zugehörige Verordnung (VPR) in der Form der allgemeinen Anregung folgendes Begehren:

Der Kanton Zürich erlässt rechtliche Bestimmungen, welche jegliche Beihilfe zum Selbstmord an Personen ohne mindestens einjährigen Wohnsitz im Kanton Zürich (Sterbetourismus) nicht gestatten und unter Strafe stellen.

Begründung:
Der Kanton Zürich als Ort des Todes? Wir sagen Nein zur Beihilfe zum Selbstmord als «Dienstleistung» für sterbewillige Ausländer

Unser Kanton erleidet durch den Sterbetourismus im In- und Ausland einen erheblichen Imageschaden, denn der Sterbetourismus unterläuft zum Beispiel die Gesetze unserer Nachbarstaaten, in denen Suizidhilfe verboten ist. Mit dieser Initiative werden klare Grenzen gezogen.

Breite Ablehnung des Sterbetourismus

Im Kanton Zürich wird beinahe jeden Tag einem Menschen zur Selbsttötung verholfen – teilweise auf unwürdigste Art und Weise. Wenn Sterbewillige auf einem Parkplatz mit Helium vergast werden, ist das die moralische Kapitulation der organisierten Suizidhilfe. Die Bevölkerung reagiert auf solche Ereignisse zu Recht mit Abscheu und Ablehnung!

Sehr grosse Missbrauchsgefahr


Das schnelle Sterben mit einer Suizidhilfeorganisation kann sich besonders bei Jugendlichen, psychisch Kranken mit verminderter Urteilsfähigkeit oder schwerkranken Menschen fatal auswirken. Der Sterbetourismus verstösst gegen fast alle Sorgfaltskriterien der Nationalen Ethikkommission (NEK).

Der Suizidhelfer wird bezahlt – der Staat trägt die Kosten

Der Sterbewillige bezahlt der Organisation in der Regel viele tausend Franken für ihre sogenannte «Dienstleistung». Die Folgekosten für Justiz und Rechtsmedizin – pro Sterbefall sind das zwischen 3’000 und 5’000 Franken – tragen aber wir Steuerzahler.